Es ist geruchs- und geschmackslos und daher ist es für den Menschen nicht zu bemerken. Bereits wenige Atemzüge können bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen bzw. zum Tod führen. Die Rede ist vom Gas Kohlenmonoxid (CO). Es bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen und verdrängt dabei den Sauerstoff.
Kohlenmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. Häufig sind mangelnde Belüftung, fehlerhafte Verbrennung in Öfen oder Defekte an Gasthermen die Ursachen. Immer wieder hört man in den Medien von Einsätzen der Feuerwehr in Shisha-Bars (ausgasende Kohlereste in Shisha-Pfeifen) oder aber auch von Einsätzen bei denen Grills in geschlossenen Räumen betrieben wurden.
Da man das Gas weder schmecken noch riechen kann und somit auch für die Rettungskräfte eine Gefahr darstellt sind mittlerweile der Rettungsdienst und auch immer mehr Feuerwehren mit CO-Warngeräten ausgestattet. Auch die Feuerwehr Püttlingen hat in die Sicherheit ihrer Einsatzkräfte investiert und so wurden durch die Fördervereine CO-Warner angeschafft.
Daher sollten folgende Sicherheitshinweise beachtet werden:
- Achten Sie beim Betrieb von Sisha-Pfeifen oder ähnlichen Geräten auf eine ausreichende Belüftung. Grillen Sie nie in geschlossenen Räumen – lassen Sie die Grillkohle auch nicht in geschlossenen Räumen abkühlen.
- Treten beim Betrieb von Verbrennungsöfen oder gasbetriebenen Geräten plötzlich Kopfschmerzen auf können dies erste Anzeichen für eine mögliche Kohlenmonoxid-Vergiftung sein. Begleitet werden die Kopfschmerzen unter Umständen von Bewusstseinseintrübungen.
- Haben Sie den Verdacht, dass Kohlenmonoxid austritt, verlassen Sie den betroffenen Raum. Sofern möglich öffnen Sie die Fenster um zu lüften.
- Sofern es ohne Eigengefährdung möglich ist schalten Sie das verursachende Gerät aus oder entfernen Sie den Auslöser aus der Wohnung.
- Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112.
- Lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig z. B. durch einen Schornsteinfeger warten und überprüfen. Eine jährliche Überprüfung ist übrigens verpflichtend. Durch die Prüfung kann beispielsweise festgestellt werden, ob beispielsweise der Kamin (z. B. durch Vogelnester) blockiert ist und dadurch die Heizungsabgase nicht einwandfrei abziehen können.
- Verwenden Sie die Anlagen ordnungsgemäß, z. B. sind die Lüftungsschlitze an den Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen. Ansonsten ist eine ordnungsgemäße Sauerstoffzufuhr nicht gewährleistet.
- Es gibt entsprechende Warngeräte, die vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen, so ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme sinnvoll.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.co-macht-ko.de/