Am Freitag, den 13. Juni 2025, findet der bundesweite Rauchmeldertag statt – in diesem Jahr unter dem Motto:
„25 Jahre Aufklärungsarbeit – Eigentümer trotz Rauchmelderpflicht noch unterversorgt“.
Seit 25 Jahren informiert die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ über die lebensrettende Wirkung von Rauchwarnmeldern und hat maßgeblich zur Einführung der Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern beigetragen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist hoch – dennoch gibt es Nachholbedarf, insbesondere bei selbstnutzenden Wohneigentümern.
Während laut aktueller Studien rund 92 % der Mieter über Rauchmelder verfügen, liegt die Ausstattung bei Eigentümern selbstgenutzter Immobilien nur bei 77 %. Viele unterschätzen das Risiko oder gehen fälschlicherweise davon aus, dass gesetzliche Regelungen nur für Vermieter gelten.
Doch im Brandfall macht der Rauch keinen Unterschied – ganz gleich, ob man zur Miete wohnt oder im eigenen Haus. Der größte Feind ist nicht das Feuer, sondern der giftige Rauch. Bereits nach etwa 120 Sekunden kann es lebensgefährlich werden. Ein funktionierender Rauchmelder verschafft im Ernstfall die entscheidenden Sekunden, um sich und andere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.
Wichtige Hinweise zur Rauchmelderpflicht:
- In allen Bundesländern – auch im Saarland – besteht eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtweg dienen.
- Für die Installation ist stets der Eigentümer verantwortlich – auch in selbstgenutztem Wohnraum.
- Rauchwarnmelder sollten mindestens einmal jährlich geprüft werden. Die Testtaste am Gerät bietet eine einfache Möglichkeit zur Funktionskontrolle.
- Geräte müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden.
Weitere Informationen, Checklisten zur Ausstattung und Hinweise auf Fachfirmen zur Beratung finden Sie auf der Kampagnenseite:
👉 www.rauchmelder-lebensretter.de