Nr. 67 – Person in Wohnung – Völklinger Straße
Für die Polizei und den Rettungsdienst sollte der Zugang zu einer hilflosen Person in einem Wohnhaus geschaffen werden. Während der Maßnahmen der Feuerwehr kam ein Angehöriger mit Schlüsselgewalt zur Örtlichkeit. Weitere Maßnahmen seitens der Feuerwehr waren daher nicht mehr erforderlich.