Ihre Feuerwehr informiert – Warnweste griffbereit halten
Seit dem 01. Juli 2014 ist es in Deutschland Pflicht, in allen zugelassenen PKW, LKW und Bussen eine Warnweste mitzuführen. Bisher galt dies nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Immer wieder werden Menschen verletzt oder getötet, die eine Panne haben, eine Unfallstelle absichern oder anderen in Not geratenen Verkehrsteilnehmern zu helfen wollen. Daher erhöht eine getragene Warnwesten die Sichtbarkeit und damit auch Ihre Sicherheit.
Nachstehend gibt Ihnen Ihre Feuerwehr Tipps zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr:
- Verwahren Sie die Warnweste immer griffbereit in Ihrem Fahrzeug, beispielsweise in der Fahrer- oder Beifahrertür. Sofern Sie die Weste im Kofferraum aufbewahren sind Sie auf dem Weg dorthin nicht gesichert.
- Am Besten halten Sie für jeden Mitfahrer eine Warnweste in Ihrem Fahrzeug bereit.
- Sichern Sie die Unfallstelle mit der Warnblinkanlage und mindestens einem Warndreieck ab. Lagern Sie das Warndreieck daher immer griffbereit und beispielsweise nicht unter Koffern.
- Beachten Sie beim Aufstellen des Warndreiecks entsprechende Mindestabstände:
- innerorts: 50 Meter
- Landstraße: 100 Meter
- Autobahn: 150 bis 400 Meter
- Passen Sie die Entfernung an die örtlichen Gegebenheiten beispielsweise aufgrund von Kurven oder Kuppen an
- Nutzen Sie wenn vorhanden die Leitplanke als weiteren Schutz. Halten Sie sich hinter der Leitplanke auf, sie bietet Ihnen zusätzlichen Schutz vor dem fließenden Verkehr.
- Sofern es zu einem Stau kommt, bilden Sie immer eine Rettungsgasse, damit die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst zügig an die Einsatzstelle gelangen. Bei zweispurigen Straßen in der Mitte, bei mehreren Fahrspuren zwischen der linken und der zweiten Spur von links.